Brandschutzkonzepte und Feuerwehrpläne sind kein Nice-to-have, sondern entscheidende Instrumente, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Ernstfall das Leben von Menschen zu retten sowie wertvolles Eigentum zu schützen. Der Schutz vor Bränden ist bei der architektonischen Entwurfsplanung ein Thema von höchster Bedeutung, insbesondere wenn es um den Neubau, den Umbau oder die Umnutzung von Gebäuden und Räumlichkeiten geht.
Anhand von Beispielen und Erfahrungen aus unserer Berufspraxis möchten wir dieses wichtige und komplexe Themen für Sie auf den Punkt bringen.
Inhalt: Die Bedeutung von Brandschutzkonzepten und Feuerwehrplänen
Was ist ein Brandschutzkonzept und warum brauche ich das?
Ein Brandschutzkonzept ist eine umfassende Planung für ein Gebäude, die darauf abzielt, potenzielle Gefahrenquellen zu identifizieren und durch entsprechende bauliche Maßnahmen, Brände zu verhindern. Oder im Fall eines Brandes effektiv darauf reagieren zu können.
Was heißt das konkret? Jörg Möser, Geschäftsführer der RJ Planungsbüro GmbH & Co. KG und Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz erklärt anhand eines einfachen Beispiels: „Stehen zwei Gebäude nebeneinander, dürfen gegenüberliegende Fenster nicht zu öffnen sein – oder nur eines von beiden. Dies soll verhindern, dass ein Feuer von einem Gebäude zum anderen überspringt. Eine sogenannte Brandwand darf zudem keine Öffnungen haben, es dürfen keine Kabel darüber führen oder durch PV-Anlagen oder anderes überbaut werden. Allein diese Regeln können erheblichen Einfluss auf die Architektur und Gestaltung haben. Und zeigt, wie viele einzelne Aspekte und Puzzleteile bei der Entwurfsplanung berücksichtigt werden müssen.“
Der Ursprung liege bei früheren Stadtbränden – wenn ein Haus oder Fachwerkhaus Feuer fing, brannte regelmäßig die gesamte Stadt oder Teile nieder, weil die Bebauung zu dicht war. Ein Feuer konnte leicht von Gebäude zu Gebäude überspringen. Daran wird die Notwendigkeit gut deutlich.
Brauche ich ein Brandschutzkonzept? Ja, bei jedem Neubau wie Wohnungsbau, öffentlichen Gebäuden, Sozialbauten wie Kindergärten, Schulen oder Gesundheitsbauten wie Pflegeheimen und Hospizen. Dies gilt auch für einen entsprechenden Umbau oder bei einer Nutzungsänderung (mehr dazu im Blogartikel Nutzungsänderungsantrag). Für private Wohnhäuser ist es nicht notwendig.
Dieses Konzept umfasst:
- einen Textteil mit einer detaillierten Baubeschreibung
- eine Liste der vorhandenen oder geplanten Baustoffe
- die Auswahl geeigneter Brandschutzsysteme
- Grundrisse und Schnitte des Gebäudes, inklusive der Wand- & Türqualitäten (sprich Stärken)
- Brandschutzklasse (je nach Gebäudetyp)
- Flucht- und Rettungswege
- Alarmierungssysteme und
- bauliche Maßnahmen, die in einem Gebäude oder einer Anlage implementiert werden sollten.
„Uns ist es wichtig, dass wir uns als erfahrene Architekten frühzeitig mit dem Fachbereich für vorbeugenden Brandschutz bei den örtlichen Baubehörden abstimmen. Ein Gespräch zu Beginn der Entwurfsplanung kann allen Beteiligten Zeit und Kosten ersparen“, betont Jörg Möser weiter.
Was sind Feuerwehrpläne und was müssen sie beinhalten?
Feuerwehrpläne sind spezifische Dokumente, die den Feuerwehrkräften im Falle eines Brandes eine detaillierte Übersicht über das Gebäude oder die Anlage bieten. Sie enthalten Informationen über die Gebäudestruktur, Standorte von Feuerlöschern, Hydranten, elektrischen Anlagen und sie zeigen die besten Zugangswege für die Feuerwehr.
„Auf eine frühzeitige Abstimmung mit der Feuerwehr legen wir großen Wert“, betont Jörg Möser. „Sie sind im Ernstfall die Fachleute vor Ort mit großem Erfahrungsschatz, den wir selbstredend für die Planung nutzen.“
Wo sind Feuerwehrpläne? Einerseits sind sie direkt im Gebäude. Im Brandfall öffnet sich am zuvor festgelegten Hauptzugang für die Feuerwehr ein Schlüsseltresor, der sofortigen Zugang zum Gebäude ermöglicht. In unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrzugang, im sogenannten FIZ – Feuerwehr Informations Zentrum – blinkt der entsprechende Melder, der Alarm geschlagen hat.
Die Feuerwehrleute nehmen sich dann die entsprechende Laufkarte, die im Falle eines Brandes den schnellsten und sichersten Weg zum angezeigten Brandherd aufweist. Es gibt für jeden einzelnen Rauchmelder eine solche Laufkarte – auch dies ist Teil eines Brandschutzkonzeptes.
Andererseits sind die Feuerwehrpläne in Ordnern (oder digital) für jedes Gebäude bei der Feuerwehr hinterlegt. Im Brandfall wird der entsprechende Ordner (oder digitale Variante) mit ins Einsatzfahrzeug genommen, sodass sich die Feuerwehrleute schon während der Anfahrt über das Gebäude informieren können.
Was sind Brandmeldeanlagen und wann brauche ich sie?
Welche Gebäude haben Brandmeldeanlagen? Es gibt Gebäude, bei denen die Meldeanlagen direkt bei der Feuerwehr aufgeschaltet sind. Löst ein Rauchmelder aus, geht bei der Feuerwehr direkt ein Alarm los – niemand muss die Feuerwehr rufen, dies geschieht automatisch. Das gilt insbesondere für Sonderbauten und Gesundheitsbauten wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Wohnheime oder Kindergärten.
„Eine Brandmeldeanlage kann aber auch eine Kompensation für bauliche Missstände sein“, erläutert Jörg Möser. „Das hat nichts mit Baumängeln zu tun, sondern mit der Beschaffenheit von Altbauten. Können alte Gebäude aufgrund ihrer Beschaffenheit und Struktur die Auflagen des Brandschutzes nicht erfüllen, kann eine direkte Aufschaltung zur Feuerwehr die Lücke schließen.“
Wir nehmen noch einmal ein Fachwerkhaus als Beispiel: Früher wurde sehr dicht bebaut, was vor allem mit der Wärme zu tun hatte. Soll ein solches Fachwerkhaus heute umgebaut und umgenutzt werden, beispielsweise als Tagespflege, ist ein Brandschutzkonzept nötig. Die verbauten Teile, Position und Anzahl der Fenster werden die Anforderungen nicht erfüllen können. Man tut was man tun kann, wie beispielsweise den Tausch der Fenster oder Türen in eine bessere Brandschutzklasse. Die noch verbleibende Lücke in Sachen Brandschutz wird dadurch geschlossen, dass man das Gebäude mit einer Brandmeldeanlage aufschaltet – die Feuerwehr im Alarmfall also unmittelbar informiert wird.
„In Pflegeheimen oder betreutem Wohnen ist die Feuerwehr ein fast täglicher Kontakt für die Mitarbeiter und das Pflegepersonal – denn auch eine zu scharf angebratene Frikadelle kann den Alarm auslösen“, berichtet Jörg Möser aus der Praxis. Hier muss das Personal regelmäßig anrufen und Bescheid geben, dass alles in Ordnung ist – bevor die Feuerwehr ausrückt.
Ein Beispiel aus der Berufspraxis des RJ Planungsbüros ist das Aschrott Pflegeheim in Kassel. Als Bauhaus Gebäude steht es unter Denkmalschutz. Die Decken sind aus Stroh und Gussasphalt – ein Albtraum in Sachen Brandschutz. Ein Gebäudeteil wurde saniert und sollte den aktuellen Brandschutzvorgaben entsprechen. Hierfür wurden zunächst REI90 Wände geplant, die höchste Klasse an Brandwand, die einem Feuer 90 Minuten standhält. Dies war wegen eines Statikproblems jedoch nicht umsetzbar: die genannten Decken hätten diese erforderlichen Wände nicht tragen können. So ging man auf REI60 Wände, die einem Feuer entsprechend 60 Minuten standhalten und kompensierte diesen „Fehler“ mit einer Brandmeldeanlage.
„In einem anderen Gebäudeteil hatte es zuvor einen schlimmen Brand gegeben. Ein Bewohner hatte in seinem Zimmer geraucht und war eingeschlafen. Der Brand konnte zwar gelöscht werden, jedoch sind die Strohdecken durch das Löschwasser zerstört worden und es war eine umfassende Sanierung nötig“, erzählt Jörg Möser.
Was sind Flucht- und Rettungspläne?
Sie sind Teil des Brandschutzkonzepts und sind diejenigen Dokumente, die in Gebäuden gut sichtbar installiert werden, um in Notfällen, wie Feuer, Unfällen oder anderen Gefahren, klare Anweisungen für Evakuierung und Rettung bereitzustellen. Diese Pläne dienen dazu, die Sicherheit von Menschen in einem Gebäude zu gewährleisten. Typischerweise enthalten Flucht- und Rettungspläne wichtige Informationen wie:
- Rettungswege: Klare Kennzeichnung von Fluchtwegen, Notausgängen und Sammelstellen durch beleuchtete Beschilderung.
- Standorte von Feuerlöscheinrichtungen: Anzeigen, wo Feuerlöscher, Feuermelder und andere Sicherheitsausrüstungen zu finden sind.
- Notausgänge: Deutliche Markierung und Anleitung zur Verwendung von Notausgängen im Ernstfall durch beleuchtete Beschilderung (die auch bei Rauchentwicklung zu sehen sind).
- Versammlungspunkte: Festgelegte Bereiche, an denen sich Menschen im Falle einer Evakuierung sammeln sollen, um sicherzustellen, dass alle Personen aus dem Gebäude gerettet wurden.
- Lage von Erste-Hilfe-Einrichtungen: Informationen über den Standort von Erste-Hilfe-Stationen und -Ausrüstungen.
- Besondere Anweisungen: Spezifische Anweisungen für bestimmte Gefahren oder Notfallsituationen.
Flucht- und Rettungspläne sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Personen im Gebäude im Notfall schnell und sicher evakuiert werden können. Es ist wichtig, dass diese Pläne regelmäßig aktualisiert werden, um Änderungen im Gebäude oder in den Sicherheitsvorschriften zu berücksichtigen. Hierfür muss also regelmäßig ein spezialisiertes Planungsbüro beauftragt werden.
Brauche ich auch eine Brandschutzordnung? Dies ist nur für Sonderbauten nötig. In einer Brandschutzordnung ist festgelegt, was im Brandfall konkret mit den Bewohnern eines Gebäudes passiert. Was viele nicht erwarten: In Pflegeheimen sollen die Bewohner beispielsweise möglichst im Gebäude bleiben. Die sogenannte horizontale Evakuierung sieht vor, dass das Pflegepersonal die Bewohner einer Etage (mit und in ihren Betten) hinter dafür vorgesehene Brandschutzwände auf derselben Etage bringt, wo sie bleiben oder dort von der Feuerwehr evakuiert werden können.
Hintergrund: Es wäre für eine Handvoll Pflegepersonal nicht möglich, eine deutlich größere Zahl an Menschen, die teils nicht selbstständig laufen können oder bettlägerig sind, einzeln aus dem Gebäude zu bringen und dabei zahlreiche Treppen zu überwinden.
Warum Sie ein erfahrenes Architekturbüro für ein Brandschutzkonzept beauftragen sollten
Ein Architekt mit Bauvorlagenberechtigung (eingetragen in der Architektenkammer) darf bis Gebäudeklasse 3 ein Brandschutzkonzept erstellen und einreichen. Bei Gebäudeklasse 3 kann die Feuerwehr noch anleitern.
Achtung: Dies wird nicht von der Bauaufsicht geprüft! Im Falle eines Brandes und möglichen Komplikationen ist der Verfasser allein verantwortlich!
Alles was darüber hinausgeht, bis Gebäudeklasse 5 und Sonderbauten (Sozialbauten, Gesundheitsbauten, öffentliche Gebäude), bedarf einer speziellen Weiterbildung zum Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz. Diese Brandschutzkonzepte werden zudem wie oben beschrieben mit der zuständigen Bauaufsicht und der Feuerwehr gegengeprüft. Dies stellt für alle Beteiligten eine deutlich höhere Sicherheit dar – auch für den verfassenden Architekten.
- Expertise und Erfahrung: Architekten und Architekturbüros, die auf Brandschutz spezialisiert sind, verfügen über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um individuelle Lösungen für verschiedene Gebäudetypen zu entwickeln. Jedes Gebäude ist einzigartig und erfordert maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte.
- Gesetzliche Anforderungen: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Bauvorschriften im Bereich Brandschutz ist von entscheidender Bedeutung. Professionelle Architekten kennen die örtlichen und nationalen Vorschriften und können sicherstellen, dass Ihr Projekt den geltenden Normen entspricht. Zudem müssen auch regelmäßig Neuerungen bei gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt werden.
- Effektive Kommunikation mit Behörden: Architekten haben Erfahrung in der Kommunikation mit den örtlichen Behörden und Feuerwehren, um die erforderlichen Genehmigungen und Unterstützung für Ihre Brandschutzpläne zu erhalten.
- Langfristige Einsparungen: Durch die Investition in ein professionelles Brandschutzkonzept und Feuerwehrpläne können langfristig Kosten eingespart werden, da sie dazu beitragen, Schäden durch Brände zu minimieren und potenzielle Haftungsrisiken zu reduzieren.
- Sicherheit gewährleisten: Das Wichtigste bei Brandschutzkonzepten und Feuerwehrplänen ist die Sicherheit von Menschenleben. Ein erfahrener Architekt oder ein Architekturbüro wird sicherstellen, dass alle Sicherheitsvorschriften und -standards eingehalten werden, um das Risiko von Bränden zu minimieren und im Ernstfall eine schnelle Evakuierung zu ermöglichen.
Brandschutzkonzepte und Feuerwehrpläne sind unverzichtbar, um Leben und Eigentum zu schützen. Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Architekturbüro gewährleistet nicht nur das Einhalten gesetzlicher Vorschriften, sondern auch das Entwickeln individueller Lösungen – denn jedes Objekt hat erfahrungsgemäß seine eigenen Besonderheiten. Investieren Sie in die Sicherheit und vertrauen Sie auf Fachleute, um ein sicheres und geschütztes Umfeld zu schaffen.
Wenn Sie weitere Informationen zu diesem Thema benötigen oder professionelle Unterstützung bei der Entwicklung von Brandschutzkonzepten und Feuerwehrplänen suchen, sind wir gerne Ihre Ansprechpartner.
Wir wünschen Ihnen für Ihren Neu- oder Umbau viel Erfolg und gutes Gelingen.
Ihr