Die Nutzung von Gebäuden kann sich im Laufe der Zeit aus verschiedenen Gründen ändern. Ein Bürogebäude wird zu einem Wohnhaus umgewandelt, eine Lagerhalle wird plötzlich als Veranstaltungsort genutzt oder eine Scheune dient künftig als modernes Büro. Bei solchen Nutzungsänderungen sind jedoch nicht nur bauliche Anpassungen notwendig – der Brandschutz spielt dabei eine zentrale Rolle. In diesem Blogartikel sollen neben Anforderungen auch Fallbeispiele aus der Praxis dargestellt werden.
Inhalt: Nutzungsänderung Brandschutz
Warum ist Brandschutz bei der Nutzungsänderung oder Umbauten so wichtig?
Jede Gebäudenutzung bringt unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz mit sich. Ein Gebäude, das ursprünglich als Lagerhalle geplant war, hat beispielsweise ganz andere Brandschutzanforderungen als ein Wohnhaus. Bei einer Nutzungsänderung müssen daher die neuen Nutzungsanforderungen und die Sicherheit der Bewohner oder Nutzer berücksichtigt werden.
Ein unzureichender Brandschutz kann nicht nur die Sicherheit der Menschen im Gebäude gefährden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es wichtig, bei einer Nutzungsänderung die geltenden Brandschutzvorschriften genau zu prüfen und gegebenenfalls bauliche Maßnahmen zu ergreifen. „Ein Beispiel ist der Ausbau des Dachgeschosses zu neuem Wohnraum. Baulich ein vergleichsweise kleines Bauvorhaben. Obwohl das Gebäude bereits zuvor ein Wohngebäude mit neun Wohnheiten und einem Ladengeschäft im Erdgeschoss war, zog dies einige Änderungen im Brandschutz nach sich“, erzählt Jörg Möser, Geschäftsführer und Architekt der RJ Planungsbüro GmbH & Co. KG, die neben der Planung von Sozialbauten und Gesundheitsbauten auch Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erstellt. „Duch die zusätzliche Wohnetage änderte sich die Gebäudeklasse. Eine Feuerwehrstellfläche zum Anleitern musste ausgewiesen werden. Zudem mussten alle Wohnungstüren ertüchtigt und um Obertürschließer ergänzt werden.“
Was sind die wichtigsten Aspekte des Brandschutzes bei einer Nutzungsänderung?
- Anpassung der Brandschutzkonzepte: Ein bestehendes Brandschutzkonzept muss auf die neue Nutzung hin überprüft und angepasst werden. Dies kann beinhalten, dass zusätzliche Fluchtwege geschaffen, Brandschutztüren installiert oder die Brandmeldeanlage erweitert werden muss.
- Bauliche Maßnahmen: In vielen Fällen sind bauliche Anpassungen notwendig, um den aktuellen Brandschutzvorschriften zu entsprechen. Dies kann den Einbau von Rauchabzugsanlagen, die Verbesserung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen oder die Installation neuer Löschanlagen umfassen.
- Genehmigungsverfahren: Bei einer Nutzungsänderung muss in der Regel eine Genehmigung eingeholt werden, bei der die Brandschutzaspekte eine zentrale Rolle spielen. Eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Behörden ist unerlässlich, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden oder im Nachgang hohe Folgekosten auszuschließen.
- Schulung und Unterweisung: Auch die Schulung der Nutzer und Bewohner im richtigen Verhalten im Brandfall ist ein wichtiger Teil des Brandschutzes. Bei einer neuen Nutzung sollten daher auch entsprechende Unterweisungen durchgeführt werden.
Hinweise zu einem optimalen Ablauf:
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Planung und Einbeziehung von Brandschutzexperten oder spezialisierten Architekten, wenn sie eine Umnutzung oder bauliche Veränderungen planen.
- Behördliche Auflagen beachten: Informieren Sie sich über die spezifischen Anforderungen Ihrer Region. Sprechen Sie vorab und rechtzeitig mit den Beteiligten.
- Sicherheitskonzepte regelmäßig überprüfen: Auch nach der Nutzungsänderung sollten Brandschutzkonzepte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Dies geschieht nicht zuletzt durch regelmäßige Begehungen durch das Bauamt und Feuerwehr, welche Abweichungen und Schwachstellen erkennen werden.
„Und nehmen Sie keine Umbauten in Eigenregie vor, ohne sich vorher dazu beraten zu lassen!“, warnt Jörg Möser. „Allein das Versetzen einer Tür kann Auswirkungen auf den Brandschutz haben und einen riesigen Rattenschwanz nach sich ziehen.“ In einem Fall hat es der Betreiber einer Pflegeeinrichtung gut gemeint und hat für Raucher einen überdachten Unterstand aus Holz errichtet. Brandschutztechnisch wurde dieser kleine Anbau ein großes Problem und von der zuständigen Feuerwehr zu Recht kritisiert: Neben dem Dach befanden sich Fenster die im Gebäude in einen Flur führten, was einen Brandüberschlag ermöglicht. Also musste das Material des Unterstands mit Brandschutzplatten nach F30 Standard nachgerüstet werden – dieses Material muss mindestens 30 Minuten einem Feuer standhalten. Zudem musste nachträglich ein statischer Nachweis erbracht werden. „Das war viel bürokratischer Aufwand und Ärger, den man sich mit einer vorherigen Information hätte sparen können.“
Hintergründe und Abläufe für modernen Nutzungsänderung Brandschutz
Viele Betreiber und Bauherren werden von plötzlichen Fristen und Auflagen in Sachen Brandschutz überrumpelt. Um dies zu verstehen und besser einordnen zu können, lohnt sich ein Blick auf die Hintergründe. Um die Bedeutung des Brandschutzes bei Nutzungsänderungen zu verdeutlichen, können Fallbeispiele aus der Praxis sowie der Verlauf der letzten Jahrzehnte hilfreich sein:
Bis in die 90er Jahre war kein explizites Brandschutzkonzept erforderlich, erklärt Möser weiter. Ein solches Konzept umfasste etwa vier Seiten mit einer Beschreibung, Hinweisen zur Feuerwehrzufahrt und ähnlichen allgemeinen Hinweisen. Das führt dazu, dass Gebäude aus dieser Zeit und davor, die Anforderungen an den heutigen Brandschutz in der Regel gar nicht erfüllen. Zudem wurden in den meisten Gebäuden seit Mitte der 90er Jahre bis heute oftmals Änderungen und Umbauten vorgenommen. Aus Unwissenheit hat hierbei zumeist niemand einen Blick auf den Brandschutz geworfen, sondern nur die rein praktischen oder räumlichen Anforderungen für die Umbauten zu Grunde gelegt. So wurden Wände entfernt, Fenster zugemauert oder geöffnet, Türen versetzt, geschlossen, geöffnet, Dächer ergänzt oder entfernt.
Kommt es dann heute zu einer Begehung durch das Bauamt und die zuständige Feuerwehr, was insbesondere bei Gesundheitsbauten alle fünf Jahre geschehen soll, werden solche Abweichungen von ursprünglichen Plänen erkannt. Der Betreiber bekommt dann Auflagen und Fristen gesetzt, ein entsprechendes Brandschutzkonzept vorzulegen oder offensichtliche Mängel zu beseitigen. Dies sorge meist für Hektik, Unverständnis und Aufruhr bei Betreibern und Bauherren, weiß der erfahrene Architekt zu berichten.
Der Ablauf in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Architekten und Brandschutzbeauftragten ist dann zumeist mit hohem Aufwand verbunden:
- es erfolgt vor Ort eine Besichtigung
- alle Türen werden angeschaut und erfasst
- sämtliche Bauteile werden besichtigt und erfasst
- alte Pläne werden mit den tatsächlichen Gegebenheiten abgeglichen
- es wird ein umfassendes, individuelles Brandschutzkonzept erstellt, indem dem Betreiber und Bauherren die erforderlichen Maßnahmen aufgezeigt werden, damit das Gebäude wieder den Brandschutzrichtlinien entspricht
Der Brandschutz bei Nutzungsänderungen von Gebäuden ist ein komplexes Thema, das sorgfältige Planung und Umsetzung erfordert. Jede Änderung der Gebäudenutzung und jeder Umbau im Bestand, erfordert eine Neubewertung der bestehenden Brandschutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Nutzer und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen. Durch frühzeitige Planung und enge Zusammenarbeit mit Experten und Behörden können potenzielle Risiken minimiert und ein reibungsloser Übergang zur neuen Nutzung gewährleistet werden.
Wir sind für Brandschutzkonzepte und Nutzungsänderungen gerne Ihre Ansprechpartner.